Habe ich gesetzliche Vorschriften zu beachten ? |
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Grundsätzlich gibt es keine DIN- Vorschriften aus der Feuerstättenverordnung für Alkohol verbrennende Kamine. Kamine und Feuerstellen von NWI benötigen für den Betrieb keinerlei Genehmigung oder Zulassung, weder vom Vermieter oder einem Schornsteinfeger. |
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Sie unterliegen weder der Feuerstättenverordnung noch der Länder-Bauordnung. Grundlegende Voraussetzung für einen sicheren Betrieb hierfür ist die Einhaltung der beigefügten Bedienungsanleitung und das ausschließliche Verwenden des dafür vorgesehenen Brennstoffes . Alle Bauteile eines NWI® KAMINs werden in Deutschland von qualifizierten Meisterbetrieben nach den erforderlichen DIN -Normen gefertigt. Das befeuern des Kamins von Jugendlichen unter 18 Jahren ist nicht erlaubt. |
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